Schonzeit, auch Hegezeit oder Geschlossene Zeit genannt, sind die Zeiten in denen nach dem Bundesjagdgesetz (§ 22 und Verordnung über die Jagdzeiten) bzw. den Landesjagdgesetzen die Jagd auf einzelne Tierarten, teilweise unterschiedlich nach Geschlecht und Altersstufe, nicht ausgeübt werden darf.