Als Schalenwild bezeichnet man alle dem Jagdrecht unterliegenden Paarhufer, da ihre Hufe als Schalen bezeichnet werden.
In Deutschland sind das nach § 2. Abs. 1 BJagdG. zehn Wildarten:

  • Rotwild
  • Damwild
  • Sikawild
  • Muffelwild
  • Schwarzwild
  • Steinwild
  • Gamswild
  • Rehwild
  • Elch
  • Wisent

Alles Schalenwild, außer Rehwild gehört zum Hochwild.