Rassen sind Gruppen von Individuen die typische erbliche Merkmale und Eigenschaften aufweisen.
Der Ordnungsbegriff Rasse kam im 17. Jahrhundert über das frz. race <Geschlecht, Stamm> in die deutsche Sprache.
Von Jagdhunderassen im heutigen Sinne, als durch planmäßige Zucht festgelegte Merkmals und Eigenschaften kann erst seit dem Ende des 19. Jahrhunderts gesprochen werden. Eine gezielte Auslese von Jagdhunden nach Verwendungszweck und zur Förderung der Leistungsfähigkeit ist jedoch seit dem Mittelalter belegt.

Nach ihrem Verwendungszweck werden die Jagdhunderassen in Gruppen zusammengefaßt:

  • Vorstehhunde
  • Stöberhunde
  • Bauhunde
  • Schweißhunde
  • Bracken

JGHV anerkannte Jagdhunderassen

Um vom JGHV als Jagdhunderasse anerkannt zu werden,

  • muss der die jeweilige Rasse vertretende Zuchtverein Mitglied im JGHV sein,
  • die betreute Rasse muss nach Herkunft und Eignung dem waidgerechten Jagen in Deutschland dienen können,
  • für die Rasse muss beim FCI ein Rassestandard hinterlegt sein,
  • diejenigen Zuchtvereine die neben einer jagdlichen Zucht auch eine Schönheitszucht (Formzucht) betreiben, müssen beide Bereiche getrennt halten und
  • die Zuchtvereine dürfen nur Hunde zur Zucht zulassen und verwenden, die ihre jagdlichen Anlagen auf JGHV anerkannten Prüfungen nachgewiesen haben.

JGHV zugelassene Jagdhunderassen

Bei den „zugelassen Rassen“! handelt es sich um Rassen für die in Deutschland kein Zuchtverein existiert und die bis auf Widerruf an Verbandsprüfungen teilnehmen dürfen.

Zur Teilnahme an den Brauchbarkeitsprüfungen der Länder sind die jeweiligen Prüfungsordnungen der Länder zu beachten.