Ein Blühstreifen ist ein Ackerrandstreifen, der im Frühjahr mit einer Blühmischung angesät und nicht wirtschaftlich genutzt wird.

Die Blühmischung besteht z.B. aus: Perserklee, Alexandrinerklee, Sommerwicke, Winterwicke, Lupinen, Erbsen, Bockshornklee, Saubohne, Futter-Esparsette, Luzerne, Buchweizen, Phacelia, Kulturmalve, Senf, Ölrettich, Winterrüpsen, Futterraps, Markstammkohl, Ringelblume, Koriander, Schwarzkümmel, Dill, Borretsch, Hirse, Serradella, Waldstaudenroggen, Hafer, Sonnenblume, Leinsamen, Mohn, Lein.

Die Vorteile von Blühflächen und -streifen:

  • Lebensraum für Wildpflanzen und Tierarten wird geschaffen – hierzu zählen auch landwirtschaftliche Nützlinge, die einen Beitrag zur biologischen Schädlingsbekämpfung leisten
  • Die lineare Vernetzung solcher Flächen ist ein Beitrag zum lokalen Biotopverbund
  • Durch die Vielfalt der Wildblütenpflanzen auf der Fläche wird die Imkerei unterstützt (Trachtpflanzen)
  • In der deckungsarmen Zeit (Winter) bieten die Flächen dringend benötigte Deckungs- und Rückzugsbereiche für Wildtiere
  • im Boden überwinternde Lebewesen werden vor dem Kältetod geschützt
  • Der Erosionsschutz und der Grundwasserschutz wird gefördert

Die Anlage von Blühflächen wird im Rahmen des Vertragsnaturschutzes in Deutschland finanziell gefördert.

In vielen Einzelprojekten beteiligt sich die Jägerschaft an der Verbreitung der Blühflächen, z.B. Rebhuhn-Projekt Odenwald.

Weitere Informationen

  • Landwirtschaftskammer NRW – Blühstreifen
  • Ansaat von Wildblumenmischungen auf stillgelegten Ackerflächen