Bei der Dr. Kleemann-Zuchtausleseprüfung handelt es sich um eine seit 1939 abgehaltene Prüfung vom Deutsch-Kurzhaar-Verband.

1953 wurde sie um die Wasserarbeit erweitert.

Zu dieser Prüfung können alle Hunde gemeldet werden, die im Zuchtbuch Deutsch-Kurzhaar eingetragen sind und nachstehende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Die Hunde müssen

a) auf den drei Prüfungen “Derby”, “Solms” und “Alterszuchtprüfung” mindestens zwei 1. Preise erzielt haben, wobei für jede Prüfung eine einmalige Wiederholung zulässig ist und das Derby allein nicht genügt, aber unverzichtbar ist;
b) eine Verbandsgebrauchsprüfung (VGP) mit einem 1.Preis bestanden haben;
c) im Formwert mindestens ein “sehr gut” in der Altersklasse nachweisen;
d) den Härtenachweis in der jagdlichen Praxis erbracht haben;
e) eine Verlorenbringerprüfung oder eine Verbandsschweißprüfung bestanden haben.

Somit ist die Dr. Kleemann-Zuchtausleseprüfung die Zuchtprüfung mit den weltweit höchsten Zulassungsvoraussetzungen.

Bis 1975 gab es für Rüden die Dr. Kleemann-Zuchtausleseprüfung und für Hündinnen die Diana-Zuchtausleseprüfung. Bis dahin waren die AP bzw VGP auch keine Vorbedingung. Der Titel Kurzhaar-Sieger (KS) wurde aber erst nach erfolgreicher Ablegung der AP bzw. VGP vergeben.

Der Titel Kurzhaar-Sieger (KS) wird als höchste Auszeichnung seitens des Deutsch-Kurzhaar-Verbandes an die Rüden und Hündinnen verliehen, welche die Dr.-Kleemann-Zuchtausleseprüfung bestanden haben.

Weitere Informationen

  • Deutsch-Kurzhaar-Verband – Prüfungsordnung für die Dr. Kleemann-Zuchtausleseprüfung vom 17. März 2007