Die Prüfung nach dem Schuss (PnS) ist eine seit 1976 bestehende Sonderprüfung des Vereins für Deutsche Wachtelhunde.

Zugelassen sind Hunde im Alter von mindestens 24 Monaten und mit bestandener Gebrauchsprüfung (GP/VGP). Es können Jagdhunde aller Rassen zugelassen werden, die in einem vom Jagdgebrauchshundverband anerkannten Zuchtbuch eingetragen sind und die für die verlangten Leistungen körperlich geeignet erscheinen.

Die PnS besteht aus 6 Prüfungsfächern:

  • a) Schweißarbeit:

VSwP auf Übernachtfährte (über 20 Stunden) gemäß VSwPO und VFSPO des Jagdgebrauchshundverbandes.

  • b) Hasenschleppe:

500 m mit 4 Haken, auf ganzer Strecke im Wald; der zu bringende Hase soll mindestens 7 Pfund wiegen.

  • c) Bringtreue:
– entweder von Fuchs: nach den Bestimmungen für Btr-Prüfung des Jagdgebrauchshundverbandes (2 Std. vor der Prüfung wird ein Fuchs mindestens 100 m von der Stelle, an der der Hund geschnallt wird, ausgelegt)
– oder von Hase: kurz vor der Prüfung wird ein Hase ca. 50 bis 80 m von der Stelle, an der der Hund geschnallt wird, in dichter Deckung ausgelegt.

In beiden Fällen muss der Hund ohne Bringbefehl zum Stöbern geschickt werden. Er muss das Bringwild innerhalb höchstens 20 Minuten selbständig finden, aufnehmen und bringen.

  • d) Verlorenbringen von Federwild:

Zwei Stück Federwild werden in einem Acker mit hoher Deckung (z. B. Rüben oder Raps), der nicht unter 80 m breit sein soll, ohne Schleppe ausgelegt. Ein Stück liegt bei einfacher, das andere bei doppelter Schrotschussentfernung (ca. 30 und 60 m). Der Hund soll in Freiverlorensuche finden und bringen. Dabei darf der Hundeführer seinen Hund von einer Seite des Feldes (wird von den Richtern bekannt gegeben) aus dirigieren. Die beiden Teilnoten werden zusammengefasst, der Durchschnitt ergibt die Endnote. Bringt der Hund nur ein Stück, darf höchstens die Note 2 vergeben werden.

  • e) Verlorenbringen aus Schilfwasser:

Eine tote Ente muss in Schilf, das durch mindestens 20-30 m freies Wasser vom Lande getrennt ist, verloren gesucht und gebracht werden.

  • f) Bringen vom anderen Ufer:

Am gegenüberliegenden Ufer eines mindestens 50 m breiten Gewässers soll der Hund eine 100 m lange Entenschleppe (diese verläuft, aus dem Wasser kommend, die ersten 5 m parallel zum Ufer) aufnehmen und die Ente über das Wasser zurückbringen.

Weitere Informationen

Prüfungsordnung des VDW, 2007